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Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach § 14 SGB VIII ist bei der Stadtverwaltung Worms im Bereich 5 Jugend, Soziales und Wohnen in der Abteilung 5.06 Kinder- und Jugendbüro angesiedelt.
Vom Kinder- und Jugendbüro werden im Bereich des
erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes verschiedene präventive Maßnahmen
angeboten. Im Bereich der Suchtprävention wird in Zusammenarbeit mit dem
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz das Bundesmodellprojekt
HaLT (Hart am LimiT) mit reaktivem und proaktivem Baustein umgesetzt.
Durch Maßnahmen des im § 14 SGB VIII verankerten erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sollen jungen Menschen Risiken und Gefährdungen bewusst gemacht werden. Darüber hinaus sollen ihnen Fähigkeiten vermittelt werden, um mit riskanten Lebenssituationen eigenverantwortlich umzugehen bzw. sich schützen zu können.
Junge Menschen stehen im Prozess ihrer Entwicklung einer Vielzahl von Risiken und Gefährdungen gegenüber. Sie müssen einen angemessenen Umgang mit diesen erlernen. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll dabei unterstützend wirken und kann somit in das „Konzept der Lebenskompetenzförderung“ eingeordnet werden.
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Darüber hinaus nimmt das Kinder- und Jugendbüro regelmäßig an den Sitzungen des regionalen Arbeitskreises Suchtprävention Worms sowie des Kooperationskreises Suchtprävention Rhein-Neckar teil und beteiligt sich auch an den gemeinsamen Angeboten wie z.B. bei der Suchtwoche, Organisation und Durchführung von Fachtagungen, etc.